Anpassung Ausbildungsbetrieb

In der Schwimmhalle Gehlsdorf gilt ab dem 25.11.2021 die 2G+ Regel.

Für vereinsbasierten Sport der Kinder/Jugendlichen unter 18 Jahren gilt:

Kinder unter sieben Jahren sind von der Regel ausgenommen.

Die regelmäßigen Testungen in der Schule sind weiterhin ausreichend für die Teilnahme am Trainingsbetrieb. Das negative Testergebnis ist mitzuführen und darf nicht älter als 24h alt sein. Ein Selbsttest oder eine Bestätigung von den Erziehungsberechtigten ist nicht ausreichend!

Für Erwachsene gilt die 2G+ Regel:

Zutritt zur Schwimmhalle Gehlsdorf erhält nur, wer einen Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung und ein offizielles, negatives Testergebnis (nicht älter als 24h) vorlegen kann.

Wer sich aus medizinischen Gründen (Nachweis erforderlich) nicht impfen lassen kann, für den gilt in Innenbereichen ebenso die Testpflicht.

Die Mitarbeiter in der Schwimmhalle sind berechtigt auf die Einhaltung unserer Schwimm- und Badeordnung hinzuweisen und auch die Nachweise entsprechend zu kontrollieren.

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